Informationen zur Kosten-
übernahme

Je nach festgestelltem Pflegegrad besteht Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegekasse. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) beurteilt im Rahmen einer Begutachtung den Pflegegrad und den individuellen Hilfebedarf.

Pflegegrad und Pflegegeld monatlich

1
0 €

2
347 €

3
599 €

4
800 €

5
990 €

Weitere finanzielle Unterstützungen

Bayerisches Landespflegegeld

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher und Wohnsitz in Bayern können zusätzlich Landespflegegeld erhalten. Dieses beträgt 500 € jährlich.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit Juli 2025 werden die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als gemeinsames Jahresbudget zusammengefasst. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 3.539 € jährlich flexibel zur Verfügung.

Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser kann für anerkannte Betreuungs-, Entlastungs- und Unterstützungsleistungen genutzt werden.

Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können zusätzlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € monatlich erhalten.